Standesamt für Feistritztal, Hartl, Kaindorf
Parteienverkehr: Mo bis Fr von 08:00 bis 12:00 Uhr
Schirnhofer Elisabeth
Gratzer Maria
T: 03334/2208-17
M: gratzer@kaindorf.gv.at
Zuständigkeitsbereiche:
Ausstellung von:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Heiratsurkunde
- Sterbeurkunden
Durchführung von Trauungen
Für die Ermittlung der Ehefähigkeit (Aufgebot) werden folgende Unterlagen benötigt:
• Amtlicher Lichtbildausweisburtsurkunde
Geburtsurkunde
• Staatsbürgerschaftsnachweis
• Bestätigung der Meldung
• Eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade
Wenn Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft waren:
• zusätzlich Heiratsurkunde/n aller früheren Ehen und/oder Partnerschaftsurkunden aller früher begründeten eingetragenen Partnerschaften
• Nachweis der Aufhebung, Nichtigerklärung oder Scheidung der früheren Ehe (Beschluss oder Urteil mit gültiger Bestätigung der materiellen Rechtskraft - Rechtskraftsstempel)
• Urteil über die Auflösung der früher eingetragenen Partnerschaft/en
• Sterbeurkunde der Ehepartnerin/des Ehepartners, Sterbeurkunde der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners
Wenn Sie ein Kind oder mehrere gemeinsame Kinder haben:
• zusätzlich Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
• Vaterschaftsanerkenntnis der gemeinsamen Kinder, falls der Vater noch nicht auf den Geburtsurkunden eingetragen ist.
• Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn vorhanden
• Nachweis des Wohnsitzes der Kinder
Kosten für eine Eheschließung:
• Bundesgebührenpauschale: € 50,--
• Bundesgebührenpauschale für ausländische Schriften: € 130,--
• Verwaltungsabgabe Trauung während der Dienstzeit: € 5,45
• Verwaltungsabgabe Trauung außerhalb der Dienstzeit: € 10,90
• Verwaltungsabgabe Trauung außerhalb der Amtsräume: € 54,50
• Kommissionsgebühr für eine Exklusivtrauung: € 380,--
• Amtlicher Lichtbildausweisburtsurkunde
Geburtsurkunde
• Staatsbürgerschaftsnachweis
• Bestätigung der Meldung
• Eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade
Wenn Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft waren:
• zusätzlich Heiratsurkunde/n aller früheren Ehen und/oder Partnerschaftsurkunden aller früher begründeten eingetragenen Partnerschaften
• Nachweis der Aufhebung, Nichtigerklärung oder Scheidung der früheren Ehe (Beschluss oder Urteil mit gültiger Bestätigung der materiellen Rechtskraft - Rechtskraftsstempel)
• Urteil über die Auflösung der früher eingetragenen Partnerschaft/en
• Sterbeurkunde der Ehepartnerin/des Ehepartners, Sterbeurkunde der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners
Wenn Sie ein Kind oder mehrere gemeinsame Kinder haben:
• zusätzlich Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
• Vaterschaftsanerkenntnis der gemeinsamen Kinder, falls der Vater noch nicht auf den Geburtsurkunden eingetragen ist.
• Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn vorhanden
• Nachweis des Wohnsitzes der Kinder
Kosten für eine Eheschließung:
• Bundesgebührenpauschale: € 50,--
• Bundesgebührenpauschale für ausländische Schriften: € 130,--
• Verwaltungsabgabe Trauung während der Dienstzeit: € 5,45
• Verwaltungsabgabe Trauung außerhalb der Dienstzeit: € 10,90
• Verwaltungsabgabe Trauung außerhalb der Amtsräume: € 54,50
• Kommissionsgebühr für eine Exklusivtrauung: € 380,--